Pflegende Angehörige
Unzählige Frauen und Männer pflegen und versorgen täglich Mitglieder der eigenen Familie. Diese Arbeit ist eine wichtige Stütze für das schweizerische Gesundheitswesen und muss nicht unentgeltlich sein.
Anstellung von pflegenden Angehörigen
Wir spannen gern mit pflegenden Angehörigen zusammen. Die Grundpflege, welche Sie täglich zugunsten eines Familienmitglieds erbringen, rechnen wir gegenüber der Krankenkasse ab und bezahlen Ihnen dafür einen angemessenen Stundenlohn.
Diese Lösung führt zu einer finanziellen Entschädigung für Ihren täglichen Einsatz und bringt die nötige Klarheit und Fairness für alle Beteiligten, wenn sich nicht alle Angehörigen gleichermassen in der Pflege und Unterstützung des Familienmitglieds engagieren können.
Nachfolgende Tätigkeiten zählen zur Grundpflege und können gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden.
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Unterstützung beim An- und Ausziehen der Kleider
- Hilfe bei der Körperpflege, Duschen und Haarewaschen Bewegungsübungen
- Unterstützung beim Toilettengang.
Begleitung durch unsere Profis
Unsere diplomierten Pflegefachpersonen stellen den Pflegeprozess sicher, bieten die nötige Anleitung und leisten diejenigen Anteile an der Pflege, die nicht zur Grundpflege gehören.
Unsere diplomierten Pflegefachpersonen stellen den Pflegeprozess sicher, bieten die nötige Anleitung und leisten diejenigen Anteile an der Pflege, die nicht zur Grundpflege gehören.